Bitte beachten Sie:
Wurde Ihnen Ihr Behandlungsvertrag gekündigt und Sie finden keine aufnahmebereite Augenarztpraxis, können Sie sich an die Beschwerdestelle der Ärztekammer oder an die Patientenberatung Ihrer Krankenkasse wenden.
Bitte beachten Sie:
Wurde Ihnen Ihr Behandlungsvertrag gekündigt und Sie finden keine aufnahmebereite Augenarztpraxis, können Sie sich an die Beschwerdestelle der Ärztekammer oder an die Patientenberatung Ihrer Krankenkasse wenden.